Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-19, 9 B 386/24

9 B 386/24Verwaltungsgericht19.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 B 386/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-19

Aktenzeichen: 9 B 386/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0819.9B386.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird ‑ zugleich unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung ‑ für beide Rechtszüge auf jeweils 10.692,96 Euro festgesetzt.

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