Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-19, 6 B 218/25

6 B 218/25Verwaltungsgericht19.08.2025

Regest

Erfolgreicher Erledigungsfeststellungsantrag eines Prüflings, der auf der Grundlage einer verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung das Prüfungsverfahren fortgesetzt hatte und die Prüfung sodann nicht bestanden hat

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 218/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-19

Aktenzeichen: 6 B 218/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0819.6B218.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO analog § 113 Abs. 1 Satz 4

Leitsätze

Erfolgreicher Erledigungsfeststellungsantrag eines Prüflings, der auf der Grundlage einer verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung das Prüfungsverfahren fortgesetzt hatte und die Prüfung sodann nicht bestanden hat

Tenor

Es wird festgestellt, dass das einstweilige Rechtsschutzverfahren in der Hauptsache erledigt ist.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. März 2025 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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