Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-19, 4 E 247/25

4 E 247/25Verwaltungsgericht19.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 247/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-19

Aktenzeichen: 4 E 247/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0819.4E247.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29.4.2025 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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