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4 E 247/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-19, 4 E 247/25
4 E 247/25Verwaltungsgericht19.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-19
Aktenzeichen: 4 E 247/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0819.4E247.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29.4.2025 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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