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6 B 671/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-15, 6 B 671/25
6 B 671/25Verwaltungsgericht15.08.2025
Erfolglose Beschwerde eines Kriminaloberkommissars mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.
Entscheidungsdatum: 2025-08-15
Aktenzeichen: 6 B 671/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0815.6B671.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 146 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 39 Abs. 1; LBG NRW § 113 Abs. 1
Erfolglose Beschwerde eines Kriminaloberkommissars mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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