Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-15, 6 B 671/25

6 B 671/25Verwaltungsgericht15.08.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kriminaloberkommissars mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 671/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-15

Aktenzeichen: 6 B 671/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0815.6B671.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 146 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 39 Abs. 1; LBG NRW § 113 Abs. 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kriminaloberkommissars mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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