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6 A 22/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-11, 6 A 22/23
6 A 22/23Verwaltungsgericht11.08.2025
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizvollzugsobersekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Entscheidungsdatum: 2025-08-11
Aktenzeichen: 6 A 22/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0811.6A22.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 26; VwGO § 124 Abs. 2
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizvollzugsobersekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungserfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.
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