Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-11, 6 A 22/23

6 A 22/23Verwaltungsgericht11.08.2025

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizvollzugsobersekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 22/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-11

Aktenzeichen: 6 A 22/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0811.6A22.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 26; VwGO § 124 Abs. 2

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizvollzugsobersekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungserfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.

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