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1 E 423/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-08, 1 E 423/25
1 E 423/25Verwaltungsgericht08.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-08
Aktenzeichen: 1 E 423/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0808.1E423.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die erstinstanzliche Festsetzung des Streitwerts wird von Amts wegen geändert. Der Streitwert wird auf 26.266,85 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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