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4 E 375/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-07, 4 E 375/25
4 E 375/25Verwaltungsgericht07.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-07
Aktenzeichen: 4 E 375/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0807.4E375.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18.6.2025 geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Klageverfahren auf 44.777,52 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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