Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-07, 4 E 375/25

4 E 375/25Verwaltungsgericht07.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 375/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-07

Aktenzeichen: 4 E 375/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0807.4E375.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18.6.2025 geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Klageverfahren auf 44.777,52 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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