Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-07, 1 A 1107/25.A

1 A 1107/25.AVerwaltungsgericht07.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 1107/25.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-07

Aktenzeichen: 1 A 1107/25.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0807.1A1107.25A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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