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1 A 1107/25.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-07, 1 A 1107/25.A
1 A 1107/25.AVerwaltungsgericht07.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-07
Aktenzeichen: 1 A 1107/25.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0807.1A1107.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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