Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-06, 1 A 2198/22

1 A 2198/22Verwaltungsgericht06.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 2198/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-06

Aktenzeichen: 1 A 2198/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0806.1A2198.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird sowohl für das Zulassungsverfahren als auch – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amtes wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf die Wertstufe bis 3.000,00 Euro festgesetzt.

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