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1 B 210/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-30, 1 B 210/25
1 B 210/25Verwaltungsgericht30.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-30
Aktenzeichen: 1 B 210/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0730.1B210.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angegriffene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen, mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 19.283,67 Euro festgesetzt.
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