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18 B 672/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-29, 18 B 672/25
18 B 672/25Verwaltungsgericht29.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-29
Aktenzeichen: 18 B 672/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0729.18B672.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Der angegriffene Beschluss wird teilweise geändert und der Antragsgegnerin vorläufig untersagt, den Antragsteller vor dem 1. Oktober 2025 abzuschieben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt drei Viertel und die Antragsgegnerin ein Viertel der Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf jeweils 3.750,- Euro festgesetzt.
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