projekte
4 E 401/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-23, 4 E 401/25
4 E 401/25Verwaltungsgericht23.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-23
Aktenzeichen: 4 E 401/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0723.4E401.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 30.12.2024 wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.