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7 B 603/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-15, 7 B 603/25
7 B 603/25Verwaltungsgericht15.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-15
Aktenzeichen: 7 B 603/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0715.7B603.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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