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6 E 316/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-11, 6 E 316/25
6 E 316/25Verwaltungsgericht11.07.2025
Erfolglose Streitwertbeschwerde in einem dienstrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, den in einem Konkurrentenstreitverfahren maßgeblichen Streitwert - auch, wenn die Besetzung mehrerer Stellen verhindert werden soll - nur einfach anzusetzen, wenn im Hinblick auf die Stellenbesetzung ein im Wesentlichen einheitliches Verfahren geführt wird und die Vergabe der Stellen durch eine einheitliche Auswahlentscheidung erfolgt. Dies gilt auch, wenn in einem einheitlichen Verfahren bestimmte gleichartige Dienstposten höher bewertet werden und in der Folge die Dienstposteninhabe durch eine einheitliche Entscheidung befördert werden sollen.
Entscheidungsdatum: 2025-07-11
Aktenzeichen: 6 E 316/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0711.6E316.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 123 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 2 Satz 1; GKG § 68 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1; GKG § 52 Abs. 6 Satz 2; GKG § 52 Abs. 6 Satz 3; GKG § 52 Abs. 6 Satz 4; GKG § 53 Abs. 2 Nr. 1
Erfolglose Streitwertbeschwerde in einem dienstrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, den in einem Konkurrentenstreitverfahren maßgeblichen Streitwert - auch, wenn die Besetzung mehrerer Stellen verhindert werden soll - nur einfach anzusetzen, wenn im Hinblick auf die Stellenbesetzung ein im Wesentlichen einheitliches Verfahren geführt wird und die Vergabe der Stellen durch eine einheitliche Auswahlentscheidung erfolgt. Dies gilt auch, wenn in einem einheitlichen Verfahren bestimmte gleichartige Dienstposten höher bewertet werden und in der Folge die Dienstposteninhabe durch eine einheitliche Entscheidung befördert werden sollen.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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