projekte
13 B 280/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-11, 13 B 280/25
13 B 280/25Verwaltungsgericht11.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-11
Aktenzeichen: 13 B 280/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0711.13B280.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11. März 2025 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 50.000 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.