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4 B 644/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-10, 4 B 644/25
4 B 644/25Verwaltungsgericht10.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-10
Aktenzeichen: 4 B 644/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0710.4B644.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz in der Kostenrechnung vom 23.5.2025 durch den Beschluss vom 17.6.2025 ‒ 4 B 489/25 ‒ wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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