projekte
4 B 458/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-04, 4 B 458/25
4 B 458/25Verwaltungsgericht04.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-04
Aktenzeichen: 4 B 458/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0704.4B458.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 8.4.2025 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.