Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-25, 31 A 1774/23.O

31 A 1774/23.OVerwaltungsgericht25.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 31 A 1774/23.O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-06-25

Aktenzeichen: 31 A 1774/23.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0625.31A1774.23O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Senat (Disziplinarsenat)

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.