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7 A 1106/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-24, 7 A 1106/24
7 A 1106/24Verwaltungsgericht24.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-24
Aktenzeichen: 7 A 1106/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0624.7A1106.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner, der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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