Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-24, 6 B 1145/24

6 B 1145/24Verwaltungsgericht24.06.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats, der sich gegen die Ablehnung des Wiederaufgreifens des Verfahrens betreffend seine bestandskräftige Abordnung an eine Grundschule wendet, der er bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht (weiter) Folge leisten möchte.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1145/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-24

Aktenzeichen: 6 B 1145/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0624.6B1145.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwVfG NRW § 51 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 123

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats, der sich gegen die Ablehnung des Wiederaufgreifens des Verfahrens betreffend seine bestandskräftige Abordnung an eine Grundschule wendet, der er bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht (weiter) Folge leisten möchte.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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