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4 E 331/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-24, 4 E 331/25
4 E 331/25Verwaltungsgericht24.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-24
Aktenzeichen: 4 E 331/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0624.4E331.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 26.5.2025 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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