Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-24, 4 E 331/25

4 E 331/25Verwaltungsgericht24.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 331/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-24

Aktenzeichen: 4 E 331/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0624.4E331.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 26.5.2025 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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