Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-17, 6 B 467/25

6 B 467/25Verwaltungsgericht17.06.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners zum Hinausschieben seines Eintritts in den Ruhestand erreichen will.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 467/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-17

Aktenzeichen: 6 B 467/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0617.6B467.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 32 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners zum Hinausschieben seines Eintritts in den Ruhestand erreichen will.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.