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4 E 25/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-17, 4 E 25/25
4 E 25/25Verwaltungsgericht17.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-17
Aktenzeichen: 4 E 25/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0617.4E25.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 8.1.2025 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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