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4 E 189/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-17, 4 E 189/25
4 E 189/25Verwaltungsgericht17.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-17
Aktenzeichen: 4 E 189/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0617.4E189.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 26.2.2025 geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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