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7 A 669/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-16, 7 A 669/25
7 A 669/25Verwaltungsgericht16.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-16
Aktenzeichen: 7 A 669/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0616.7A669.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 16.000 € festgesetzt.
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