Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-13, 15 B 587/25

15 B 587/25Verwaltungsgericht13.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 587/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-13

Aktenzeichen: 15 B 587/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0613.15B587.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11. Juni 2025 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die beschränkende Verfügung Nr. 1 der Versammlungsbestätigung des Polizeipräsidiums S. vom 5. Juni 2025 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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