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15 B 587/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-13, 15 B 587/25
15 B 587/25Verwaltungsgericht13.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-13
Aktenzeichen: 15 B 587/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0613.15B587.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11. Juni 2025 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die beschränkende Verfügung Nr. 1 der Versammlungsbestätigung des Polizeipräsidiums S. vom 5. Juni 2025 wird wiederhergestellt.
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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