Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-10, 4 A 598/22.A

4 A 598/22.AVerwaltungsgericht10.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 598/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-10

Aktenzeichen: 4 A 598/22.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0610.4A598.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. X. aus I. wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 17.2.2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts I. wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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