Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-06, 6 E 310/24

6 E 310/24Verwaltungsgericht06.06.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde in einem Vollstreckungsverfahren. Ein Beamter kann die nach seiner Auffassung beim Lohnsteuerabzug unberechtigt einbehaltenen und abgeführten Beträge regelmäßig nicht erfolgreich mit einer Vergütungsklage geltend machen, sondern ist auf die steuerrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 310/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-06

Aktenzeichen: 6 E 310/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0606.6E310.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 146 Abs. 1; EStG § 24 Nr. 1a; EStG § 38 Abs. 3

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde in einem Vollstreckungsverfahren.

Ein Beamter kann die nach seiner Auffassung beim Lohnsteuerabzug unberechtigt einbehaltenen und abgeführten Beträge regelmäßig nicht erfolgreich mit einer Vergütungsklage geltend machen, sondern ist auf die steuerrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Vollstreckungsgläubigerin zurückgewiesen.

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