Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-30, 6 A 2297/22

6 A 2297/22Verwaltungsgericht30.05.2025

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kriminalkommissars a. D., der mit seiner Klage über den Weg des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs die Neuberechnung einer ihm (nur) anteilig gewährten Zulage begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2297/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-30

Aktenzeichen: 6 A 2297/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0530.6A2297.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 124 Abs. 2; BBesG a. F. § 46; ÜBesG NRW a. F. § 46; BGB § 839 Abs. 3

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kriminalkommissars a. D., der mit seiner Klage über den Weg des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs die Neuberechnung einer ihm (nur) anteilig gewährten Zulage begehrt.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.535,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.