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12 A 1964/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-30, 12 A 1964/24
12 A 1964/24Verwaltungsgericht30.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-30
Aktenzeichen: 12 A 1964/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0530.12A1964.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Juni 2024 ist wirkungslos.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind (für beide Instanzen) erstattungsfähig.
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