Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-26, 4 E 662/23

4 E 662/23Verwaltungsgericht26.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 662/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-26

Aktenzeichen: 4 E 662/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0526.4E662.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.9.2023 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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