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13 B 356/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-26, 13 B 356/25
13 B 356/25Verwaltungsgericht26.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-26
Aktenzeichen: 13 B 356/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0526.13B356.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 27. März 2025 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 25.000 Euro festgesetzt.
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