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1 A 1413/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-23, 1 A 1413/22
1 A 1413/22Verwaltungsgericht23.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-23
Aktenzeichen: 1 A 1413/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0523.1A1413.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.
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