Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-23, 1 A 1413/22

1 A 1413/22Verwaltungsgericht23.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 1413/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-23

Aktenzeichen: 1 A 1413/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0523.1A1413.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

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