Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-21, 6 B 1027/24

6 B 1027/24Verwaltungsgericht21.05.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der die Übertragung eines Dienstpostens an einen Konkurrenten verhindern will.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1027/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-21

Aktenzeichen: 6 B 1027/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0521.6B1027.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6 Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der die Übertragung eines Dienstpostens an einen Konkurrenten verhindern will.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 2.500 Euro festgesetzt.

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