Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-21, 4 E 233/25

4 E 233/25Verwaltungsgericht21.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 233/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-21

Aktenzeichen: 4 E 233/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0521.4E233.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht Bochum durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28.4.2025 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

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