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1 B 230/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-20, 1 B 230/25
1 B 230/25Verwaltungsgericht20.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-20
Aktenzeichen: 1 B 230/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0520.1B230.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, der diese selbst zu tragen hat.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 20.412,39 Euro festgesetzt.
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