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1 A 699/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-20, 1 A 699/22
1 A 699/22Verwaltungsgericht20.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-20
Aktenzeichen: 1 A 699/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0520.1A699.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Februar 2022 – 10 K 5008/19 – ist wirkungslos.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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