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15 A 2561/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-19, 15 A 2561/24
15 A 2561/24Verwaltungsgericht19.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-19
Aktenzeichen: 15 A 2561/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0519.15A2561.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Beschlusses vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 10.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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