Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-16, 1 E 253/25

1 E 253/25Verwaltungsgericht16.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 E 253/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-16

Aktenzeichen: 1 E 253/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0516.1E253.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers wird als unzulässig verworfen.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren erster Instanz unter Änderung der Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Juli 2024 – 15 L 705/24 – von Amts wegen auf 7.669,38 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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