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1 E 253/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-16, 1 E 253/25
1 E 253/25Verwaltungsgericht16.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-16
Aktenzeichen: 1 E 253/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0516.1E253.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers wird als unzulässig verworfen.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren erster Instanz unter Änderung der Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Juli 2024 – 15 L 705/24 – von Amts wegen auf 7.669,38 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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