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1 E 215/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-14, 1 E 215/25
1 E 215/25Verwaltungsgericht14.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-14
Aktenzeichen: 1 E 215/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0514.1E215.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers wird als unzulässig verworfen.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren erster Instanz unter Änderung der Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17. April 2025 – 13 L 186/25 – von Amts wegen auf 13.428,96 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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