Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-06, 8 B 59/25.AK

8 B 59/25.AKVerwaltungsgericht06.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 59/25.AK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-06

Aktenzeichen: 8 B 59/25.AK

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0506.8B59.25AK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.

Der Streitwert wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

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