Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-06, 5 A 1745/23

5 A 1745/23Verwaltungsgericht06.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 A 1745/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-06

Aktenzeichen: 5 A 1745/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0506.5A1745.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 7. September 2023 geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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