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7 B 371/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-30, 7 B 371/25
7 B 371/25Verwaltungsgericht30.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-30
Aktenzeichen: 7 B 371/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0430.7B371.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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