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6 B 186/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-29, 6 B 186/25
6 B 186/25Verwaltungsgericht29.04.2025
Erfolglose Beschwerde einer Städtischen Oberverwaltungsrätin, die sich gegen eine Untersuchungsanordnung wendet.
Entscheidungsdatum: 2025-04-29
Aktenzeichen: 6 B 186/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0429.6B186.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 2; LBG NRW § 33 Abs. 1
Erfolglose Beschwerde einer Städtischen Oberverwaltungsrätin, die sich gegen eine Untersuchungsanordnung wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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