Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-29, 6 B 186/25

6 B 186/25Verwaltungsgericht29.04.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Städtischen Oberverwaltungsrätin, die sich gegen eine Untersuchungsanordnung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 186/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-29

Aktenzeichen: 6 B 186/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0429.6B186.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 2; LBG NRW § 33 Abs. 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Städtischen Oberverwaltungsrätin, die sich gegen eine Untersuchungsanordnung wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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