Landesberufsgericht für Heilberufe NRW, 2025-04-23, 36 A 925/23.T

36 A 925/23.TÜbriges Gericht23.04.2025

Regest

Erfolglose Berufung des Beschuldigten und teilweise erfolgreiche Berufung der Antragstellerin in einem heilberufsgerichtlichen Verfahren. Zur Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs.

Gesamter Gesetzestext

Landesberufsgericht für Heilberufe NRW — 36 A 925/23.T — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-23

Aktenzeichen: 36 A 925/23.T

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0423.36A925.23T.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Normen: HeilBerG NRW 2000 § 60 Abs. 1 e); HeilBerG NRW 2000 § 60 Abs. 3; HeilBerG NRW 2000 § 29 Abs. 1

Leitsätze

Erfolglose Berufung des Beschuldigten und teilweise erfolgreiche Berufung der Antragstellerin in einem heilberufsgerichtlichen Verfahren.

Zur Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs.

Tenor

Die Berufung des Beschuldigten wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil wird unter Zurückweisung der Berufung der Antragstellerin im Übrigen geändert und wie folgt neu gefasst:

Gegen den Beschuldigten wird wegen Verletzung der Berufspflichten auf die Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs erkannt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt.

Die Gebühr für das Berufungsverfahren wird auf 800,00 Euro festgesetzt.

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