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12 B 385/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-22, 12 B 385/25
12 B 385/25Verwaltungsgericht22.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-22
Aktenzeichen: 12 B 385/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0422.12B385.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
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