Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-17, 6 A 1622/23

6 A 1622/23Verwaltungsgericht17.04.2025

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Feuerwehrbeamten, der eine finanzielle Entschädigung für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit auch für die Zeit vor der Geltendmachung des Anspruchs begehrt. Der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung ist auch auf den unionsrechtlichen Haftungsanspruch anzuwenden. Dies ist mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz vereinbar.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1622/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-17

Aktenzeichen: 6 A 1622/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0417.6A1622.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 124 Abs. 2

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Feuerwehrbeamten, der eine finanzielle Entschädigung für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit auch für die Zeit vor der Geltendmachung des Anspruchs begehrt.

Der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung ist auch auf den unionsrechtlichen Haftungsanspruch anzuwenden. Dies ist mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz vereinbar.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 74.996,53 Euro festgesetzt.

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