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6 A 1622/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-17, 6 A 1622/23
6 A 1622/23Verwaltungsgericht17.04.2025
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Feuerwehrbeamten, der eine finanzielle Entschädigung für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit auch für die Zeit vor der Geltendmachung des Anspruchs begehrt. Der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung ist auch auf den unionsrechtlichen Haftungsanspruch anzuwenden. Dies ist mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz vereinbar.
Entscheidungsdatum: 2025-04-17
Aktenzeichen: 6 A 1622/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0417.6A1622.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 124 Abs. 2
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Feuerwehrbeamten, der eine finanzielle Entschädigung für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit auch für die Zeit vor der Geltendmachung des Anspruchs begehrt.
Der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung ist auch auf den unionsrechtlichen Haftungsanspruch anzuwenden. Dies ist mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz vereinbar.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 74.996,53 Euro festgesetzt.
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