Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-17, 2 A 1310/23

2 A 1310/23Verwaltungsgericht17.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 1310/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-17

Aktenzeichen: 2 A 1310/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0417.2A1310.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.