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4 A 715/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-16, 4 A 715/22
4 A 715/22Verwaltungsgericht16.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-16
Aktenzeichen: 4 A 715/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0416.4A715.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 7.2.2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
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