Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-11, 22 D 142/24.EK

22 D 142/24.EKVerwaltungsgericht11.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 22 D 142/24.EK — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-11

Aktenzeichen: 22 D 142/24.EK

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0411.22D142.24EK.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn das beklagte Land nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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