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22 D 142/24.EK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-11, 22 D 142/24.EK
22 D 142/24.EKVerwaltungsgericht11.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-11
Aktenzeichen: 22 D 142/24.EK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0411.22D142.24EK.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn das beklagte Land nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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